Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung

Mit der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen gelten Regelungen hinsichtlich der Anforderungen an die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen. Die Ausstattung ist rechtlich zwingend erforderlich. 

Die notwendigen genehmigungsbehördlichen Schritte hat die Geschäftsführung im vergangen Jahr bereits eingeleitet.

Es sind Verträge mit unseren bestehenden Vertragspartnern Nordex und WuF zur Ausstattung mit der technischen Ausrüstung geschlossen worden. Kostenpunkt für die Umrüstung aller 4 WEAs ist zusammen (gerundet) EUR 80.000,00. Das BNK-Ready System wird anlagenseitig nach Installation vom bestehenden Vollwartungsvertrag umfasst.

Anbei ein Info Schreiben der DWAG.

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