Auflagen der BimSchG zum Schutze der Fledermäuse
Wie bereits auf der Gesellschafterversammlung 2017mitgeteilt, hat die Geschäftsführung ein Gutachten in Auftrag gegeben, um das Fledermausaufkommen zu bewerten, sog. Fledermausmonitoring. Das Gutachten liegt inzwischen vor. Es kommt zu dem Ergebnis, dass Fledermäuse in dem Gebiet deutlich weniger vorkommen als von der Genehmigungsbehörde angenommen. Die Geschäftsführung hat daher die Fa. Denker und Wulff beauftragt, einen Änderungsantrag vorzubereiten, mit dem Ziel, dass die Abschaltungen wegen der Fledermäuse nicht erforderlich sind.
Die Aufhebung der Auflagen liegt mit Bescheid zum 30.07.2018 vor. Die Abschaltungen sind erstmals in 2019 nicht mehr vorzunehmen. Die Anlagen sind bereits umprogrammiert.